Am 09.12.2020 hat der niedersächsische Landtag das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz)“ verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, zum Schutz und Aufbau von Kohlenstoffspeichern und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels festgelegt und notwendige Umsetzungsinstrumente geschaffen. Der Klimaschutz wird außerdem in die niedersächsische Landesverfassung aufgenommen.
Besonders hervorzuheben ist dabei die Verschärfung der im Gesetzentwurf zunächst formulierte CO2 Reduzierung von 80 – 95 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990, auf gänzliche Klimaneutralität in Niedersachsen bis zum Jahr 2050.
Zudem wurden die Ambitionen beim Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich erhöht. So möchte Niedersachsen seinen Energiebedarf im Jahr 2040 bilanziell vollständig mit erneuerbaren Energien decken können.
Mit dem Gesetz wird die Landesregierung außerdem zur Erstellung und Fortschreibung eines Energie- und Klimaschutzprogramms, zu einem regelmäßigen Monitoring und zur regelmäßigen Unterrichtung der Öffentlichkeit verpflichtet.
Umweltminister Olaf Lies sprach in seiner Rede vor dem Niedersächsischen Landtag vom ehrgeizigsten Klimagesetz in ganz Deutschland.
„Wir sind bereits Energieland Nr. 1 in Deutschland. Jetzt haben wir die gesetzliche Grundlage, um auch Klimaschutzland Nr. 1 zu werden. Staatszielbestimmung, Klimagesetz und Klimaschutzstrategie: Das ist der niedersächsische Klima-Weg“, so Lies.
Zur ausführlichen Pressemitteilung des Umweltministeriums kommen Sie hier.
Die vollständige Rede des Umwelt- und Klimaschutzministers finden Sie hier.