Von Nach­hal­tig­keits­be­richts­pflich­ten bis Taxo­no­mie– Was kommt auf kom­mu­na­le Unter­neh­men und ihre Stake­hol­der zu?

enercity Zentrale Glcokseeplatz 1, Hannover

Unternehmen werden immer wieder von Geschäftspartner*innen aufgefordert, Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Tätigkeiten offenzulegen. Auch Banken, Sparkassen oder Fördermittelgeber*innen informieren sich zunehmend über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Kund*innen. Das liegt unter anderem in verschiedenen Regulierungen wie dem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, der Einführung der EU Taxonomie Verordnung zur Beschreibung “nachhaltiger” Wirtschaftstätigkeiten oder EU-Regulierungen zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor begründet. Eines der zentralen Regulierungsinstrumente zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen auf EU-Ebene ist die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (kurz CSRD). Am 5. Januar 2023 trat die CSRD auf EU-Ebene in Kraft und ist bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Durch eine inhaltliche Erweiterung und eine Ausweitung der Berichtspflichten auf große Unternehmen werden auch kommunale Unternehmen direkt oder indirekt von der Richtlinie betroffen sein. In den vergangenen Jahren haben einige kommunale Unternehmen bereits Maßnahmen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ergriffen und ebenfalls mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung begonnen. Ein Teil der kommunalen Unternehmen verfügt bisher noch nicht über ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagement oder eine standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung. Vor diesem Hintergrund bieten die Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien, die Landesgruppe NDS/HB des Verbandes kommunaler Unternehmen und die Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit am 10. Juni 2024 eine Präsenz-Veranstaltung zur Information und zum Austausch an. Die Inhalte der Veranstaltung sind: - Direkte und indirekte Auswirkungen und Pflichten […]

Von Nach­hal­tig­keits­be­richts­an­for­de­run­gen zur Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie – mit­tels CSRD und Wesentlichkeitsanalyse

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Hamburg führt die digitale Veranstaltungsreihe der bundesweiten Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften am 02. Juli 2024 mit dem Thema „Von Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen zur Nachhaltigkeitsstrategie - mittels CSRD und Wesentlichkeitsanalyse“ fort. Die einstündige Veranstaltung, gemeinsam mit Joana Schönborn von Sustainable Thinking, gibt Einblicke in Grundlagen der CSRD und die Methodik der Wesentlichkeitsanalyse nach dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS). Diese werden anhand einer praxisorientierten Prozessplanung dargestellt. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an von der CSRD betroffene Unternehmen als auch an indirekt betroffene Unternehmen: Denn kleinere und mittlere Unternehmen müssten sich ebenfalls mit der EU-Regulatorik beschäftigen, da sie z. B. durch Liefer- und Geschäftsbeziehungen mit Unternehmenspartnern, Banken oder Versicherungen mehr und mehr nach Nachhaltigkeitsinformationen zu ihrem eigenen Unternehmen gefragt werden. Die EU‐Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) gilt seit Januar 2023 und verpflichtet betroffene Unternehmen, zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025. Die Anforderungen der neuen Berichtsstandards sind komplex und insbesondere für bislang nicht berichtende Unternehmen sehr herausfordernd. Ein zentrales Element ist die Wesentlichkeitsanalyse nach doppelter Materialität. Sie erfordert die Einbindung verschiedener Stakeholder und durchleuchtet das Unternehmen auf Basis vorgegebener Nachhaltigkeitsaspekte. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und verhältnismäßige Umsetzung ist eine gute Vorplanung und strukturierte Umsetzung. Die Wesentlichkeitsanalyse kann hierbei ein gutes Instrument darstellen, […]

Schutz vor Green­wa­shing – Ein­blick in EU-Regulierungen

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Im Rahmen der Umwelt- und Nachhaltigkeitpartnerschaften organisieren die hamburger Kolleg:innen eine Veranstaltung zum Thema Greenwashing und den neuen Regulierungen. Die Veranstaltung wird wie folgt beworben: Im Rahmen der einstündigen Online-Veranstaltung werden, gemeinsam mit Max Willinghöfer von der Prognos AG, die beiden Richtlinien der Europäischen Union zum Schutz vor Greenwashing näher beleuchtet. Die Richtlinie zur Stärkung der Konsumierenden („Directive on Empowering Consumers“) und die Richtline über Umweltaussagen („Green Claims Directive“) geben Unternehmen in Zukunft eindeutig vor, welche Aussagen, Begriffe und Label für die Unternehmenskommunikation mit Umwelt- und Klimabezug noch zu lässig sind. Ziel ist es, Sie über die Vorgaben und Anforderungen der Richtlinien zu informieren und praktische Tipps für den Umgang im Unternehmensalltag zu vermitteln. Die Veranstaltung richtet sich an alle Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und mehr als 2 Millionen Euro Umsatz jährlich. Insbesondere (aber nicht nur) Unternehmen aus den Bereichen Lebensmittel- und Getränkeherstellung, Textil- und Modeindustrie, Energieversorger, Mobilitätsdienstleister werden von den EU-Richtlinien betroffen sein. Max Willinghöfer verbindet in seiner Arbeit für die Prognos AG Themen der Stadt- und Regionalentwicklung mit Umwelt- und Klimaschutz. Bevor er 2022 zur Prognos AG kam, arbeitete er unter anderem für das Wuppertal Institut und die Bertelsmann Stiftung. Ursprünglich studierte Herr Willinghöfer an den […]

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