Von Nachhaltigkeitsberichtspflichten bis Taxonomie– Was kommt auf kommunale Unternehmen und ihre Stakeholder zu?
enercity Zentrale Glcokseeplatz 1, HannoverUnternehmen werden immer wieder von Geschäftspartner*innen aufgefordert, Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Tätigkeiten offenzulegen. Auch Banken, Sparkassen oder Fördermittelgeber*innen informieren sich zunehmend über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Kund*innen. Das liegt unter anderem in verschiedenen Regulierungen wie dem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, der Einführung der EU Taxonomie Verordnung zur Beschreibung “nachhaltiger” Wirtschaftstätigkeiten oder EU-Regulierungen zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor begründet. Eines der zentralen Regulierungsinstrumente zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen auf EU-Ebene ist die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (kurz CSRD). Am 5. Januar 2023 trat die CSRD auf EU-Ebene in Kraft und ist bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Durch eine inhaltliche Erweiterung und eine Ausweitung der Berichtspflichten auf große Unternehmen werden auch kommunale Unternehmen direkt oder indirekt von der Richtlinie betroffen sein. In den vergangenen Jahren haben einige kommunale Unternehmen bereits Maßnahmen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ergriffen und ebenfalls mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung begonnen. Ein Teil der kommunalen Unternehmen verfügt bisher noch nicht über ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagement oder eine standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung. Vor diesem Hintergrund bieten die Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien, die Landesgruppe NDS/HB des Verbandes kommunaler Unternehmen und die Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit am 10. Juni 2024 eine Präsenz-Veranstaltung zur Information und zum Austausch an. Die Inhalte der Veranstaltung sind: - Direkte und indirekte Auswirkungen und Pflichten […]