Info-Rei­he: Fos­sil­frei hei­zen – zukunfts­fä­hi­ge Gebäu­de- und Pro­zess­wär­me im Betrieb

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Wie wird die Werkstatt ohne Öl und Gas warm? Die neuen Termine für die online-Veranstaltungsreihe „Fossilfrei Heizen – zukunftsfähige Gebäude- und Prozesswärme im Betrieb“ der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) stehen fest. Die Veranstaltungen richten sich direkt an Handwerksbetriebe mit eigenen Werkstätten, Produktions- oder Lagerhallen. In fünf Terminen werden zukunftsfähige Lösungsansätze für die Umrüstung von Bestandsobjekten vorgestellt. Wir laden Sie zur Diskussion mit den Planern und Anwendern über die Anwendungsmöglichkeiten und auch -grenzen der Technologien ein. Die Termine im Überblick: 23. Mai 2024 | 10 bis 11 Uhr | Bundesförderprogramme für Raum- und Prozesswärmeheizung in Betriebsgebäuden Zum Auftakt der Reihe gibt es einen Überblick zu den aktuell infragekommenden Förderprogrammen des Bundes. Referent: Dr. Paul Neetzow, Dr. Oliver Tietjen, BMWK Anmeldung unter: https://attendee.gotowebinar.com/register/8970592552737616987 28. Mai 2024 | 15 bis 16:30 Uhr | Wärmepumpe in Bestandsgebäuden/-hallen An einem für Handwerksbetriebe typischen Beispiel werden Funktion und Einsatzmöglichkeiten einer Wärmepumpenheizung z. B. bei Austausch einer Erdgas- oder Ölheizung dargestellt und Hinweise auf den zu erwartenden Stromverbrauch sowie die neue BEG-Förderung gegeben. Referent: René Paatzsch, Institut für Luft- und Kältetechnik gGmbH Anmeldung unter: https://attendee.gotowebinar.com/register/1288045324722656863 29. Mai 2024 | 16 bis 17:30 Uhr | Wand- und Flächenheizung in Hallen Der Kfz-Meisterbetrieb FTM Service GmbH stellt sein […]

Von Nach­hal­tig­keits­be­richts­an­for­de­run­gen zur Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie – mit­tels CSRD und Wesentlichkeitsanalyse

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Hamburg führt die digitale Veranstaltungsreihe der bundesweiten Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften am 02. Juli 2024 mit dem Thema „Von Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen zur Nachhaltigkeitsstrategie - mittels CSRD und Wesentlichkeitsanalyse“ fort. Die einstündige Veranstaltung, gemeinsam mit Joana Schönborn von Sustainable Thinking, gibt Einblicke in Grundlagen der CSRD und die Methodik der Wesentlichkeitsanalyse nach dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS). Diese werden anhand einer praxisorientierten Prozessplanung dargestellt. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an von der CSRD betroffene Unternehmen als auch an indirekt betroffene Unternehmen: Denn kleinere und mittlere Unternehmen müssten sich ebenfalls mit der EU-Regulatorik beschäftigen, da sie z. B. durch Liefer- und Geschäftsbeziehungen mit Unternehmenspartnern, Banken oder Versicherungen mehr und mehr nach Nachhaltigkeitsinformationen zu ihrem eigenen Unternehmen gefragt werden. Die EU‐Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) gilt seit Januar 2023 und verpflichtet betroffene Unternehmen, zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025. Die Anforderungen der neuen Berichtsstandards sind komplex und insbesondere für bislang nicht berichtende Unternehmen sehr herausfordernd. Ein zentrales Element ist die Wesentlichkeitsanalyse nach doppelter Materialität. Sie erfordert die Einbindung verschiedener Stakeholder und durchleuchtet das Unternehmen auf Basis vorgegebener Nachhaltigkeitsaspekte. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und verhältnismäßige Umsetzung ist eine gute Vorplanung und strukturierte Umsetzung. Die Wesentlichkeitsanalyse kann hierbei ein gutes Instrument darstellen, […]

Schutz vor Green­wa­shing – Ein­blick in EU-Regulierungen

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Im Rahmen der Umwelt- und Nachhaltigkeitpartnerschaften organisieren die hamburger Kolleg:innen eine Veranstaltung zum Thema Greenwashing und den neuen Regulierungen. Die Veranstaltung wird wie folgt beworben: Im Rahmen der einstündigen Online-Veranstaltung werden, gemeinsam mit Max Willinghöfer von der Prognos AG, die beiden Richtlinien der Europäischen Union zum Schutz vor Greenwashing näher beleuchtet. Die Richtlinie zur Stärkung der Konsumierenden („Directive on Empowering Consumers“) und die Richtline über Umweltaussagen („Green Claims Directive“) geben Unternehmen in Zukunft eindeutig vor, welche Aussagen, Begriffe und Label für die Unternehmenskommunikation mit Umwelt- und Klimabezug noch zu lässig sind. Ziel ist es, Sie über die Vorgaben und Anforderungen der Richtlinien zu informieren und praktische Tipps für den Umgang im Unternehmensalltag zu vermitteln. Die Veranstaltung richtet sich an alle Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und mehr als 2 Millionen Euro Umsatz jährlich. Insbesondere (aber nicht nur) Unternehmen aus den Bereichen Lebensmittel- und Getränkeherstellung, Textil- und Modeindustrie, Energieversorger, Mobilitätsdienstleister werden von den EU-Richtlinien betroffen sein. Max Willinghöfer verbindet in seiner Arbeit für die Prognos AG Themen der Stadt- und Regionalentwicklung mit Umwelt- und Klimaschutz. Bevor er 2022 zur Prognos AG kam, arbeitete er unter anderem für das Wuppertal Institut und die Bertelsmann Stiftung. Ursprünglich studierte Herr Willinghöfer an den […]

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