Dekar­bo­ni­sie­rung von Trocknungsprozessen

Der Industriesektor ist für gut ein Drittel des deutschen Endenergieverbrauchs verantwortlich. Ein Großteil der Treibhausgasemissionen der Industrie lässt sich direkt auf die Prozesswärme zurückführen. Diese ist stark von fossilen Energieträgern abhängig. Inhalte: Im Rahmen dieser Online-Veranstaltung möchten wir aufzeigen, welche Möglichkeiten bestehen, energieintensive Trocknungsprozesse zu dekarbonisieren bzw. deren Effizienz zu steigern. Frau Dr. Anne-Tretau von der MFPA Weimar beleuchtet die Möglichkeiten des Einsatzes von Mikrowellentrocknung. Herr Dr. Jens Strack von Therm-Process-Consulting Freiberg gibt Einblicke in typische Effizienzmaßnahmen in Trocknungsprozessen. Programm: 10:00 Uhr: Begrüßung 10:05 Uhr: Möglichkeiten des Einsatzes von Mikrowellentrocknung (mit anschließender Diskussion zum Vortrag) Dr. Anne Tretau, MFPA Weimar 10:45 Uhr: Effizienzmaßnahmen in Thermoprozessanlagen und Trocknungsprozessen (mit anschließender Diskussion zum Vortrag) Dr. Jens Strack, Therm-Process-Consulting, Freiberg 11:15 Uhr: Allgemeine Diskussion zu Trocknungsvorgängen 11:30 Uhr: Ende » direkt zur Anmeldung Die Online-Veranstaltung ist Teil der Webinarreihe über Lösungsansätze für erneuerbare Wärmeprozesse. Weitere Termine dieser Webinarreihe sind: 26.04.2024: Erneuerbare Prozesswärme - Wie kann das Gelingen?  18.06.2024: Dekarbonisierung von Brenn- und Umformungsprozessen (folgt) Hinweise: Die Anrechnung der Veranstaltung für die Verlängerung des Eintrags in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist beantragt (dena-Punkte). Sie erhalten die Einwahldaten am Vortag des jeweiligen Webinars. Die Veranstaltung wird mit Microsoft Teams durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Dies ist eine gemeinsame Veranstaltung […]

Info-Rei­he: Fos­sil­frei hei­zen – zukunfts­fä­hi­ge Gebäu­de- und Pro­zess­wär­me im Betrieb

Wie wird die Werkstatt ohne Öl und Gas warm? Die neuen Termine für die online-Veranstaltungsreihe „Fossilfrei Heizen – zukunftsfähige Gebäude- und Prozesswärme im Betrieb“ der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) stehen fest. Die Veranstaltungen richten sich direkt an Handwerksbetriebe mit eigenen Werkstätten, Produktions- oder Lagerhallen. In fünf Terminen werden zukunftsfähige Lösungsansätze für die Umrüstung von Bestandsobjekten vorgestellt. Wir laden Sie zur Diskussion mit den Planern und Anwendern über die Anwendungsmöglichkeiten und auch -grenzen der Technologien ein. Die Termine im Überblick: 23. Mai 2024 | 10 bis 11 Uhr | Bundesförderprogramme für Raum- und Prozesswärmeheizung in Betriebsgebäuden Zum Auftakt der Reihe gibt es einen Überblick zu den aktuell infragekommenden Förderprogrammen des Bundes. Referent: Dr. Paul Neetzow, Dr. Oliver Tietjen, BMWK Anmeldung unter: https://attendee.gotowebinar.com/register/8970592552737616987 28. Mai 2024 | 15 bis 16:30 Uhr | Wärmepumpe in Bestandsgebäuden/-hallen An einem für Handwerksbetriebe typischen Beispiel werden Funktion und Einsatzmöglichkeiten einer Wärmepumpenheizung z. B. bei Austausch einer Erdgas- oder Ölheizung dargestellt und Hinweise auf den zu erwartenden Stromverbrauch sowie die neue BEG-Förderung gegeben. Referent: René Paatzsch, Institut für Luft- und Kältetechnik gGmbH Anmeldung unter: https://attendee.gotowebinar.com/register/1288045324722656863 29. Mai 2024 | 16 bis 17:30 Uhr | Wand- und Flächenheizung in Hallen Der Kfz-Meisterbetrieb FTM Service GmbH stellt sein […]

Von Nach­hal­tig­keits­be­richts­pflich­ten bis Taxo­no­mie– Was kommt auf kom­mu­na­le Unter­neh­men und ihre Stake­hol­der zu?

Unternehmen werden immer wieder von Geschäftspartner*innen aufgefordert, Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Tätigkeiten offenzulegen. Auch Banken, Sparkassen oder Fördermittelgeber*innen informieren sich zunehmend über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Kund*innen. Das liegt unter anderem in verschiedenen Regulierungen wie dem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, der Einführung der EU Taxonomie Verordnung zur Beschreibung “nachhaltiger” Wirtschaftstätigkeiten oder EU-Regulierungen zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor begründet. Eines der zentralen Regulierungsinstrumente zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen auf EU-Ebene ist die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (kurz CSRD). Am 5. Januar 2023 trat die CSRD auf EU-Ebene in Kraft und ist bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Durch eine inhaltliche Erweiterung und eine Ausweitung der Berichtspflichten auf große Unternehmen werden auch kommunale Unternehmen direkt oder indirekt von der Richtlinie betroffen sein. In den vergangenen Jahren haben einige kommunale Unternehmen bereits Maßnahmen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ergriffen und ebenfalls mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung begonnen. Ein Teil der kommunalen Unternehmen verfügt bisher noch nicht über ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagement oder eine standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung. Vor diesem Hintergrund bieten die Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien, die Landesgruppe NDS/HB des Verbandes kommunaler Unternehmen und die Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit am 10. Juni 2024 eine Präsenz-Veranstaltung zur Information und zum Austausch an. Die Inhalte der Veranstaltung sind: - Direkte und indirekte Auswirkungen und Pflichten […]

Von Nach­hal­tig­keits­be­richts­an­for­de­run­gen zur Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie – mit­tels CSRD und Wesentlichkeitsanalyse

Hamburg führt die digitale Veranstaltungsreihe der bundesweiten Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften am 02. Juli 2024 mit dem Thema „Von Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen zur Nachhaltigkeitsstrategie - mittels CSRD und Wesentlichkeitsanalyse“ fort. Die einstündige Veranstaltung, gemeinsam mit Joana Schönborn von Sustainable Thinking, gibt Einblicke in Grundlagen der CSRD und die Methodik der Wesentlichkeitsanalyse nach dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS). Diese werden anhand einer praxisorientierten Prozessplanung dargestellt. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an von der CSRD betroffene Unternehmen als auch an indirekt betroffene Unternehmen: Denn kleinere und mittlere Unternehmen müssten sich ebenfalls mit der EU-Regulatorik beschäftigen, da sie z. B. durch Liefer- und Geschäftsbeziehungen mit Unternehmenspartnern, Banken oder Versicherungen mehr und mehr nach Nachhaltigkeitsinformationen zu ihrem eigenen Unternehmen gefragt werden. Die EU‐Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) gilt seit Januar 2023 und verpflichtet betroffene Unternehmen, zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025. Die Anforderungen der neuen Berichtsstandards sind komplex und insbesondere für bislang nicht berichtende Unternehmen sehr herausfordernd. Ein zentrales Element ist die Wesentlichkeitsanalyse nach doppelter Materialität. Sie erfordert die Einbindung verschiedener Stakeholder und durchleuchtet das Unternehmen auf Basis vorgegebener Nachhaltigkeitsaspekte. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und verhältnismäßige Umsetzung ist eine gute Vorplanung und strukturierte Umsetzung. Die Wesentlichkeitsanalyse kann hierbei ein gutes Instrument darstellen, […]

Schutz vor Green­wa­shing – Ein­blick in EU-Regulierungen

Im Rahmen der Umwelt- und Nachhaltigkeitpartnerschaften organisieren die hamburger Kolleg:innen eine Veranstaltung zum Thema Greenwashing und den neuen Regulierungen. Die Veranstaltung wird wie folgt beworben: Im Rahmen der einstündigen Online-Veranstaltung werden, gemeinsam mit Max Willinghöfer von der Prognos AG, die beiden Richtlinien der Europäischen Union zum Schutz vor Greenwashing näher beleuchtet. Die Richtlinie zur Stärkung der Konsumierenden („Directive on Empowering Consumers“) und die Richtline über Umweltaussagen („Green Claims Directive“) geben Unternehmen in Zukunft eindeutig vor, welche Aussagen, Begriffe und Label für die Unternehmenskommunikation mit Umwelt- und Klimabezug noch zu lässig sind. Ziel ist es, Sie über die Vorgaben und Anforderungen der Richtlinien zu informieren und praktische Tipps für den Umgang im Unternehmensalltag zu vermitteln. Die Veranstaltung richtet sich an alle Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten und mehr als 2 Millionen Euro Umsatz jährlich. Insbesondere (aber nicht nur) Unternehmen aus den Bereichen Lebensmittel- und Getränkeherstellung, Textil- und Modeindustrie, Energieversorger, Mobilitätsdienstleister werden von den EU-Richtlinien betroffen sein. Max Willinghöfer verbindet in seiner Arbeit für die Prognos AG Themen der Stadt- und Regionalentwicklung mit Umwelt- und Klimaschutz. Bevor er 2022 zur Prognos AG kam, arbeitete er unter anderem für das Wuppertal Institut und die Bertelsmann Stiftung. Ursprünglich studierte Herr Willinghöfer an den […]

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