GEG und BEG: Pflich­ten und För­der­mög­lich­kei­ten für Unternehmen

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - auch bekannt als sogenanntes "Heizungsgesetz" - ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt u. a. Pflichten vor, die konkret Nichtwohngebäude und damit Unternehmen betreffen. Im Rahmen der Online-Veranstaltung informieren die Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf der Energierechtskanzlei RITTER GENT COLLEGEN über die rechtlichen Neuerungen und Pflichten des GEG. Anschließend wird Eckard von Schwerin von der KfW Bankengruppe die Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Nichtwohngebäude beleuchten. » direkt zur Anmeldung PROGRAMM 09:00 Uhr: Begrüßung Neele Birnbaum, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen 09:05 Uhr: Das Gebäudeenergiegesetz und seine Pflichten für Unternehmen Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf, RITTER GENT COLLEGEN Rechtsanwälte PartG mbB 10:00 Uhr: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Eckard von Schwerin, KfW Bankengruppe 11:00 Uhr: Ende Hinweise: Die Anrechnung der Veranstaltung für die Verlängerung des Eintrags in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist beantragt (dena-Punkte). Sie erhalten die Einwahldaten zur Online-Veranstaltung am Vortag der Veranstaltung. Datenschutzhinweise: Informationen zur verwendeten Software „Zoom" und deren Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://zoom.us/docs/de-de/privacy-and-security.html und https://zoom.us/docs/doc/Exec-Letter-DE.pdf  Unsere Datenschutzerklärung für Online Meetings, Telefonkonferenzen und Webinare via „Zoom" finden Sie hier.  Mit der Teilnahme erklären Sie sich einverstanden, dass dieses Online-Seminar/Meeting ggf. für interne Zwecke aufgezeichnet oder auf unserer Homepage, sowie […]