Von Nach­hal­tig­keits­be­richts­an­for­de­run­gen zur Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie – mit­tels CSRD und Wesentlichkeitsanalyse

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Hamburg führt die digitale Veranstaltungsreihe der bundesweiten Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften am 02. Juli 2024 mit dem Thema „Von Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen zur Nachhaltigkeitsstrategie - mittels CSRD und Wesentlichkeitsanalyse“ fort. Die einstündige Veranstaltung, gemeinsam mit Joana Schönborn von Sustainable Thinking, gibt Einblicke in Grundlagen der CSRD und die Methodik der Wesentlichkeitsanalyse nach dem European Sustainability Reporting Standard (ESRS). Diese werden anhand einer praxisorientierten Prozessplanung dargestellt. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an von der CSRD betroffene Unternehmen als auch an indirekt betroffene Unternehmen: Denn kleinere und mittlere Unternehmen müssten sich ebenfalls mit der EU-Regulatorik beschäftigen, da sie z. B. durch Liefer- und Geschäftsbeziehungen mit Unternehmenspartnern, Banken oder Versicherungen mehr und mehr nach Nachhaltigkeitsinformationen zu ihrem eigenen Unternehmen gefragt werden. Die EU‐Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) gilt seit Januar 2023 und verpflichtet betroffene Unternehmen, zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025. Die Anforderungen der neuen Berichtsstandards sind komplex und insbesondere für bislang nicht berichtende Unternehmen sehr herausfordernd. Ein zentrales Element ist die Wesentlichkeitsanalyse nach doppelter Materialität. Sie erfordert die Einbindung verschiedener Stakeholder und durchleuchtet das Unternehmen auf Basis vorgegebener Nachhaltigkeitsaspekte. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und verhältnismäßige Umsetzung ist eine gute Vorplanung und strukturierte Umsetzung. Die Wesentlichkeitsanalyse kann hierbei ein gutes Instrument darstellen, […]