Quelle: UBA

neue Publi­ka­ti­on des Umwelt­bun­des­am­tes: Stär­kung von nach­hal­ti­ger Unter­neh­mens­füh­rung durch Sorgfaltspflichten

Die Publi­ka­ti­on des Umwelt­bun­des­am­tes steht hier kos­ten­los zum Down­load bereit.

Sie befasst sich mit der men­schen­recht­li­chen und umwelt­be­zo­ge­nen Sorg­falts­pflicht als Ansatz zur Stär­kung einer nach­hal­ti­gen Unter­neh­mens­füh­rung:

Von inter­na­tio­nal täti­gen Unter­neh­men wird zuneh­mend erwar­tet, dass sie die Risi­ken für Mensch und Umwelt ent­lang ihrer Lie­fer- und Wert­schöp­fungs­ket­ten erken­nen und ange­mes­sen adres­sie­ren, um damit ihren Sorg­falts­pflich­ten nachzukommen.

Der vor­lie­gen­de Bericht gibt Emp­feh­lun­gen zur ver­bes­ser­ten Umset­zung ins­be­son­de­re umwelt­be­zo­ge­ner Sorgfaltspflichten.
Der ers­te Teil des Berich­tes zeigt Mög­lich­kei­ten auf, wie umwelt­be­zo­ge­ne Sorg­falts­pflich­ten in natio­na­le Akti­ons­plä­ne, Bran­chen- und Mul­tistake­hol­der-Initia­ti­ven, Umwelt­ma­nage­ment­sys­te­me oder Nach­hal­tig­keits­be­richts­stan­dards ein­ge­hen können.Der zwei­te Berichts­teil unter­sucht, wie eine umwelt­be­zo­ge­ne Sorg­falts­pflicht im deut­schen Recht gere­gelt wer­den kann. Im Ergeb­nis wird ein bran­chen- und schutz­gut­über­grei­fen­des Gesetz emp­foh­len, das sowohl Men­schen­rech­te als auch Umwelt­be­lan­ge umfasst.

Wei­te­re Emp­feh­lun­gen für Unter­neh­men und wirt­schaft­na­he Akteu­re fin­den Sie hier.